Sofern es die Personenzahl oder die Ausdehnung der Arbeitsstätte erfordern, kann die Behörde zusätzlich zu den Brandschutzbeauftragten auch Brandschutzwarte/innen in ausreichender Anzahl vorschreiben. Diese haben den Brandschutzbeauftragten bei den Brandschutzaufgaben zu unterstützen und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche der Arbeitsstätte die Brandsicherheit zu überwachen.
Diese Ausbildung zum internen Brandschutzwart kann auch gemäß der (B-) AStV § 43 nach den Richtlinien der TRVB 117 vom Brandschutzbeauftragten der Arbeitsstätte oder Dienststelle durchgeführt werden. Eine solche Ausbildung kann spezifisch auf das jeweilige Gebäude durchgeführt werden und ist ein kostengünstiger Weg Brandschutzwart/innen auszubilden.
Inhalte
Teilnehmerkreis
Dauer
6 Lehreinheiten (Theorie und Praxis) gemäß den gültigen Ausbildungsrichtlinien der TRVB 117, Modul 1