In Betrieben ab 10 Mitarbeitern ist die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) vorgeschrieben - um Arbeitsbedinungen und Gesundheitsschutz für jeden Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Sicherheitsvertrauensperson stellt das Bindeglied zwischen MitarbeiterIn und dem/der direkten Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung dar.
Die Aufgaben von Sicherheitvertrauenspersonen sind vielfältig. Kernthemen sind die Unfallverhütung, Information für MitarbeiterInnen, Aufzeigen von Sicherheitsmängeln und Belastungen, periodische Rundgänge an der Arbeitsstätte.
Inhalte
Rechtsgrundlagen: ASchG, B-BSG, SVP-VO, B-SVP-VO
Teilnehmerkreis
Dauer
In ca. 24 Lehreinheiten (à 50min) werden grundlegende Kenntnisse der Arbeitssicherheit vermittelt.