In Betrieben ab 10 Mitarbeitern ist die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) vorgeschrieben - um Arbeitsbedinungen und Gesundheitsschutz für jeden Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Sicherheitsvertrauensperson stellt das Bindeglied zwischen MitarbeiterIn und dem/der direkten Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung dar.
Die Aufgaben von Sicherheitvertrauenspersonen sind vielfältig. Kernthemen sind die Unfallverhütung, Information für MitarbeiterInnen, Aufzeigen von Sicherheitsmängeln und Belastungen, periodische Rundgänge an der Arbeitsstätte.

 

Inhalte

 

Rechtsgrundlagen: ASchG, B-BSG, SVP-VO, B-SVP-VO

 

  • Betriebliche Unfallverhütung

  • Grundlegende Kenntnisse in Arbeitssicherheit

  • Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften - in Bezug auf Betriebsmittel und -einrichtungen

  • Schutzvorrichtungen

  • Information über Schutzmaßnahmen

  • Motivation zum sicheren Verhalten im Betrieb

  • Umgang und Kontrolle persönlicher Schutzausrüstung

  • Gesetzliche Bestimmungen

Teilnehmerkreis

 

  • Jede/r Mitarbeiter/in mit Interesse für die Themen Arbeitnehmerschutz/Sicherheitstechnik kann nach dieser Ausbildung als SVP tätig werden und eine verantwortungsvolle Funktion ausüben.

 

Dauer

 

In ca. 24 Lehreinheiten (à 50min) werden grundlegende Kenntnisse der Arbeitssicherheit vermittelt.

 

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