Die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), BGBl. II Nr. 309/2004 idgF, ist mit 1. August 2004 in Kraft getreten und damit wurde die EU-Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (die so genannte ATEX 137), in österreichisches Recht umgesetzt. Diese Verordnung regelt den Explosionsschutz am Arbeitsplatz und betrifft jeden Betrieb, bei dem die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches durch das Verwenden von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben möglich ist. Zu den gefährdeten Betrieben gehören unter anderen Holz be- und verarbeitente Betriebe (Tischlerei), Bäckerei, Schlosserei, Lackierer, Kfz Werkstätten mit Montagegruben, usw. Dabei ist es unerheblich, ob explosionsgefährdete Bereiche ständig, gelegentlich oder nur selten bzw. kurzfristig auftreten können.

 

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