Sind ArbeitgeberInnen verpflichtet Sicherheits und Gesundheitsschutzdokumente zu erstellen?

 

Ja, ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz zu evaluieren und diese schriftlich im Sicherheits und Gesundheitsschutzdokument festzuhalten. (ASchG §5)

 

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