Die Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl. II Nr. 368/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 256/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt der Eintrag „§ 44. Brandschutzgruppe“.
2. In § 43 Abs. 1 wird im ersten Satz nach der Wortfolge „erforderlichenfalls einer Ersatzperson“ die Wortfolge „sowie, falls dies nicht ausreicht, weitere geeignete Maßnahmen“ eingefügt.
3. § 44 samt Überschrift entfällt.
4. Dem § 48 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Das Inhaltsverzeichnis sowie § 43 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 324/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. § 44 samt Überschrift tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.“

 

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