Müssen an der Arbeitsstätte Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) bestellt werden?

 

Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden. Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat auf die Dauer von vier Jahren zu erfolgen. Eine vorzeitige Abberufung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat bei Betrieben im Sinne der Abs. 2 und 3 auf Verlangen der zuständigen Belegschaftsorgane, im Fall des Abs. 4 auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Arbeitnehmer zu erfolgen.(ASchG §10)


Wieviele SVP\'s müssen bestellt werden?

 

11-50     MitarbeiterInnen - 1 Sicherheitsvertrauensperson

51-100   MitarbeiterInnen - 2 Sicherheitsvertrauenspersonen

101-300 MitarbeiterInnen - 3 Sicherheitsvertrauenspersonen

301-500 MitarbeiterInnen - 4 Sicherheitsvertrauenspersonen

501-700 MitarbeiterInnen - 5 Sicherheitsvertrauenspersonen

701-900 MitarbeiterInnen - 6 Sicherheitsvertrauenspersonen

(SVP-VO Anlage 1)

 

Müssen SVP\'s dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden?

 

Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen muss dem jeweilig zuständigen Arbeitsinspektorat mittels Formular gemeldet werden. Bei der Auswahl des Formulars ist zu beachten, ob das Unternehmen einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung hat. (Meldung ohne Betriebsrat/Personalvertretung, Meldung mit Betriebsrat/Personalvertretung); (ASchG §10)

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