Wer ist für die Sicherheit und den Gesundenschutz an der Arbeitsstätte verantwortlich?

 

Es ist immer der/die ArbeitgeberIn die dafür Sorge zu tragen hat, dass ArbeitnehmerInnen bestmögliche Arbeitsbedingungen vorfinden. Sie haben darauf zu achten, dass Gefahren und Belastungen weitgehend minimiert werden. (ASchG § 3(1))

 

Im Bundesdienst ist der Dienstgeber der Bund, wobei die Wahrnehmung der dem Dienstgeber übertragenen Aufgaben im Rahmen ihrer Befugnisse und ihres Wirkungsbereiches den Dienststellenleitern, den für die Aufgaben des staatlichen Hochbaues in den Dienststellen zuständigen Gebäudeverwaltern und im übrigen den zuständigen Vertretern der nach den organisationsrechtlichen Vorschriften des Bundes für Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz in Betracht kommenden Dienststellen obliegt. (B-BSG § 3(2))

 

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