Grundlage für die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokumentes (SGD) sind die Bestimmungen der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheits-schutzdokumente (DOK-VO).

Inhaltlich muss das SGD jedenfalls folgende Angaben enthalten:

  • die Personen, die die Evaluierung durchgeführt haben,
  • den Zeitraum der Evaluierung,
  • die Bereiche, die evaluiert wurden und die Anzahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
  • die festgestellten Gefahren,
  • die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung mit Zuständigkeiten und Umsetzungsfristen,
  • ev. durchgeführte Anpassungen des SiGe-Dokumentes und
  • wer für den Arbeitsschutz im Betrieb und diesbezüglichen Auskünfte zuständig ist.
  • Tätigkeiten, für die ein Nachweis der Fachkenntnisse erforderlich ist,
  • notwendige persönliche Schutzausrüstung,
  • Bereiche, die zu kennzeichnen oder mit Zutritts-Beschränkungen auszustatten sind,
  • gefährliche Arbeitsstoffe und deren Grenzwerte
  • prüfpflichtige Betriebseinrichtungen,
  • Brandschutzordnung, Evakuierungspläne und Explosionsschutzdokument.

Unsere Sicherheitsfachkräfte übernehmen die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten oder unterstützen unsere Kunden dabei. Hierbei können wir auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen.

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